Allgemeine Geschäftsbedingungen für B2B-Consulting und Dienstleistungen
Umsatz Profis · Sales Consulting LLC
Stand: 10. Januar 2026
Individuelle 1:1-Vertriebsberatung und beauftragte operative Dienstleistungen für Unternehmen.
1. Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über B2B-Consulting und damit verbundene Dienstleistungen zwischen Sales Consulting LLC, 30 N Gould St Ste N, Sheridan, WY 82801, USA, eingetragen beim Wyoming Secretary of State, USA, unter der Filing ID 232, handelnd unter der Marke „Umsatz Profis“ (nachfolgend „Anbieter“), und ihren Kunden. Kontakt: consulting@umsatz-profis.de (Beratung und Vertragsfragen), support@umsatz-profis.de (Support); Website: https://umsatz-profis.de/.
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit schließen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht angeboten. Der Kunde macht zutreffende Angaben zu seinem Unternehmen und weist seine Unternehmereigenschaft auf begründete Anfrage nach. Die tatsächliche rechtliche Einordnung wird durch eine bloße Erklärung nicht verändert.
1.3 Diese AGB gelten, soweit sie bei Vertragsschluss vereinbart werden, in der zu diesem Zeitpunkt bereitgestellten Fassung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit der Anbieter ihrer Geltung zustimmt. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
1.4 Kunden können im In- oder Ausland ansässig sein, einschließlich Zypern und anderer EU-Mitgliedstaaten. Voraussetzung ist ein Vertragsschluss für ihre unternehmerische Tätigkeit. Die im individuellen Angebot bezeichnete Leistung und die für den jeweiligen Auftrag geltenden gesetzlichen Anforderungen sind maßgeblich.
2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
2.1 Die Darstellung von Leistungen auf der Website ist eine Einladung zur Kontaktaufnahme und stellt für sich genommen kein verbindliches Vertragsangebot dar. Eine Anfrage oder die Buchung eines unverbindlichen Erstgesprächs begründet keinen kostenpflichtigen Beratungsvertrag.
2.2 Der Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen über die konkret beauftragten Leistungen zustande, insbesondere durch Annahme eines individuellen Angebots oder Unterzeichnung eines Vertrags. Maßgeblich sind das vereinbarte Angebot, die Leistungsbeschreibung, etwaige Individualvereinbarungen und ergänzend diese AGB. Der Anbieter stellt die AGB vor Vertragsschluss zum Abruf bereit.
2.3 Die Vertragssprache ist Deutsch, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Der Kunde kann diese AGB über die Druck- oder Speicherfunktion seines Browsers sichern. Änderungen dieser Website ändern bereits geschlossene Verträge nicht automatisch.
3. Gegenstand und Umfang der Leistungen
3.1 Gegenstand ist die auf das einzelne Kundenunternehmen zugeschnittene betriebswirtschaftliche und vertriebliche Beratung sowie die gesondert beauftragte operative Unterstützung. Die Beratung erfolgt individuell im 1:1-Mandat anhand konkreter betrieblicher Fragestellungen, Prozesse, Daten und Ziele des Kunden. Ein standardisiertes Coaching-, Gruppen- oder Ausbildungsprogramm ist nicht Gegenstand dieser AGB.
3.2 Der individuell vereinbarte Auftrag kann insbesondere umfassen: Analyse und Optimierung des Vertriebs; Aufbau von Vertriebsstrukturen und Vertriebsprozessen; Übernahme einer externen operativen Vertriebsleitung; Aufbau, Einrichtung und Optimierung von CRM-Systemen einschließlich Datenstrukturen, Pipelines und Automatisierungen; Einrichtung und Optimierung von Vertriebskennzahlen, Reporting und Tracking; Analyse und Optimierung von Angebotsstrukturen und Vertriebsargumentation; Suche, Auswahl und Vermittlung von Vertriebsmitarbeitern; sowie die individuelle Einweisung und das arbeitsplatzbezogene Training der vom Kunden benannten Mitarbeiter zur Anwendung der betrieblichen Systeme und Prozesse. Geschuldet sind jeweils nur die konkret beauftragten Bestandteile. Umfang, Arbeitsergebnisse, Zuständigkeiten, Termine und Betreuung werden im Angebot oder Auftrag festgelegt.
3.3 Der Anbieter erbringt Beratungsleistungen als Dienstleistungen mit der vertraglich geschuldeten Sorgfalt. Ein bestimmter Umsatz, Gewinn, eine bestimmte Anzahl von Leads, Abschlüssen oder Einstellungen und ein sonstiger wirtschaftlicher Erfolg werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Vereinbarte Garantien und Erfolgszusagen bleiben maßgeblich. Fallbeispiele und Kundenberichte sind keine allgemeine Erfolgsgarantie.
3.4 Soweit ein bestimmtes herzustellendes Werk vereinbart wird, richten sich Herstellung, Abnahme und Mängelrechte nach der konkreten Vereinbarung und den gesetzlichen werkvertraglichen Vorschriften. Die Bezeichnung einer Leistung als Consulting hebt solche Rechte nicht auf.
3.5 Rechts- und Steuerberatung sowie andere gesetzlich vorbehaltene Beratungsleistungen sind nicht Gegenstand des Angebots. Der Kunde zieht hierfür bei Bedarf entsprechend befugte Fachleute hinzu.
3.6 Mitarbeitereinweisungen und Trainings erfolgen, soweit beauftragt, individuell und bezogen auf die konkreten Vertriebsaufgaben, CRM-Anwendungen und Prozesse des Kunden. Ein bestimmter Bildungsabschluss oder eine Prüfungsvorbereitung wird nicht angeboten. Die rechtliche Einordnung richtet sich stets nach der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung; Ziffer 14.2 bleibt unberührt.
4. Durchführung und Zusammenarbeit
4.1 Die Beratung erfolgt im individuell betreuten Mandat für das jeweilige Kundenunternehmen. Die Bezeichnung 1:1 bezieht sich auf diese unternehmensindividuelle Betreuung. Vereinbarte Besprechungen mit der Geschäftsführung sowie interne Arbeits- und Analysetermine mit mehreren Mitarbeitern desselben Kunden sind hiervon umfasst; sie sind kein unternehmensübergreifendes Gruppenprogramm. Individuelle Termine können per Videokonferenz, telefonisch oder vor Ort stattfinden. Beauftragte operative Aufgaben, etwa die Einrichtung eines CRM, Auswertungen oder die Vorbereitung einer Empfehlung, können auch außerhalb gemeinsamer Besprechungen bearbeitet werden. Für Online-Termine benötigt der Kunde eine geeignete technische Ausstattung und Internetverbindung.
4.2 Soweit keine persönliche Leistungserbringung vereinbart ist, darf der Anbieter fachlich geeignete Mitarbeiter und Subunternehmer einsetzen. Der Anbieter bleibt für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Vertragspflichten verantwortlich. Datenschutzrechtliche Anforderungen an den Einsatz Dritter bleiben unberührt.
4.3 Der Anbieter erhält durch den Beratungsvertrag keine Vollmacht, im Namen des Kunden Verträge abzuschließen, Zahlungsverpflichtungen einzugehen oder rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Eine solche Vollmacht bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
4.4 Bei Übernahme einer externen operativen Vertriebsleitung ergeben sich Aufgaben, Berichtspflichten, Entscheidungsbefugnisse und freizugebende Maßnahmen aus dem Auftrag. Gesellschaftsrechtliche Geschäftsführung, organschaftliche Vertretung und die Verantwortung der Geschäftsleitung des Kunden werden dadurch nicht übertragen. Rechtsgeschäftliche Vollmachten bedürfen einer gesonderten Erteilung. Die Parteien dokumentieren die tatsächliche Aufgaben- und Kompetenzverteilung.
4.5 Bei CRM-, Tracking- und Automatisierungsprojekten werden die betroffenen Systeme, Schnittstellen, einzurichtenden Funktionen und gegebenenfalls zu migrierenden Daten im Auftrag bestimmt. Vor produktiven Änderungen stimmen die Parteien erforderliche Sicherungen, Tests und Freigaben ab. Vereinbarte Arbeitsergebnisse, Dokumentationen und notwendige administrative Zugänge werden dem Kunden geordnet übergeben. Dauerhafter Betrieb, Wartung, Hosting oder laufender Support sind nur geschuldet, soweit sie beauftragt sind. Gesetzliche Mängelrechte und bereits vereinbarte Leistungspflichten bleiben unberührt. Tracking-Technologien werden nur unter Beachtung anwendbarer Datenschutz- und Endgerätezugriffsvorschriften eingesetzt; erforderliche Einwilligungen oder andere gesetzliche Voraussetzungen müssen vor Aktivierung vorliegen.
4.6 Beginn und Ende des Leistungszeitraums, die Häufigkeit, Dauer und Teilnehmer vereinbarter Besprechungen sowie Umfang und Form von Analysen und Reports werden im jeweiligen Auftrag festgelegt. Dies gilt insbesondere für wöchentliche Geschäftsführungs- und Vertriebsteamtermine, Gesprächsanalysen und KPI-Berichte. Änderungen oder Ersatztermine werden abgestimmt; diese AGB schränken konkret vereinbarte Termin- und Leistungspflichten nicht ein.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde benennt einen zuständigen Ansprechpartner und stellt die für den vereinbarten Auftrag erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Entscheidungen vollständig, richtig und rechtzeitig bereit. Der Anbieter teilt ihm die konkret benötigte Mitwirkung mit. Zugänge sollen auf den für die Tätigkeit erforderlichen Umfang beschränkt werden.
5.2 Der Kunde stellt sicher, dass er die überlassenen Daten, Inhalte und Materialien für den Vertragszweck bereitstellen darf. Beide Parteien erfüllen die jeweils für sie geltenden Datenschutz-, Wettbewerbs- und sonstigen gesetzlichen Pflichten. Die eigene Verantwortung des Anbieters wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
5.3 Unternehmerische Entscheidungen und die Umsetzung von Empfehlungen verbleiben beim Kunden, soweit keine Umsetzung durch den Anbieter beauftragt wurde. Der Kunde prüft Empfehlungen unter Berücksichtigung seiner betrieblichen Verhältnisse.
5.4 Fehlende oder verspätete Mitwirkung kann Termine verschieben, soweit dies die Leistung tatsächlich beeinträchtigt. Der Anbieter informiert den Kunden hierüber. Zusätzliche vergütungspflichtige Leistungen werden vor ihrer Ausführung abgestimmt. Gesetzliche Ansprüche wegen unterlassener Mitwirkung bleiben unberührt.
6. Vergütung, Auslagen und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Vergütung wird im jeweiligen Angebot vereinbart, insbesondere als einmalige Projekt- oder Einrichtungspauschale, als Vergütung nach Zeitaufwand, als laufendes Beratungshonorar oder als ausdrücklich vereinbarte erfolgsabhängige Vergütung. Art und Höhe, Leistungszeitraum, gegebenenfalls enthaltene Stunden oder Teilleistungen, Abrechnungszeitpunkte, Zahlungsfristen sowie etwaige Raten- oder Vorauszahlungen werden dort festgelegt. Eine Einmalvergütung ist weder eine Erfolgsgarantie noch eine vom vereinbarten Leistungsumfang unabhängige unbegrenzte Betreuung. Fehlt eine Vereinbarung zur Fälligkeit, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Nettopreise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese gesetzlich geschuldet ist.
6.2 Eine erfolgsabhängige Vergütung oder Provision fällt nur an, wenn sie gesondert vereinbart wurde. Die Parteien regeln dabei insbesondere Berechnungsgrundlage, Zuordnung von Umsätzen, Entstehung und Fälligkeit sowie den Umgang mit Stornierungen und Erstattungen. Diese AGB begründen allein keinen Provisionsanspruch.
6.3 Reisekosten, Werbebudgets, Softwarelizenzen und andere Fremdkosten werden nur zusätzlich berechnet oder im Namen des Kunden ausgelöst, wenn dies vereinbart oder zuvor vom Kunden freigegeben wurde. Verträge des Kunden mit Drittanbietern bestehen nach deren eigenen Bedingungen.
6.4 Der Kunde übermittelt zutreffende Rechnungsdaten, seinen Unternehmenssitz, eine gegebenenfalls abweichende leistungsempfangende Betriebsstätte sowie, soweit vorhanden und relevant, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder andere geeignete Nachweise seiner unternehmerischen Tätigkeit. Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den tatsächlichen Verhältnissen der konkreten Leistung. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge) vorliegen, wird entsprechend abgerechnet. Weder eine ausländische Anschrift noch die Unternehmereigenschaft allein begründen eine Umsatzsteuerbefreiung.
6.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen sowie Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis können zur Aufrechnung gestellt werden. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte aus demselben Vertragsverhältnis bleiben bestehen.
6.6 Rechnungen bezeichnen die vereinbarte Leistung und den zugehörigen Leistungszeitraum beziehungsweise das Projekt. Die Parteien halten die für den Auftrag wesentlichen Leistungen und Arbeitsergebnisse in angemessener Form fest, beispielsweise durch Projektunterlagen, Tätigkeitsübersichten, Auswertungen oder Übergabedokumentation. Eine Zusage zur steuerlichen Abziehbarkeit von Aufwendungen oder zu einer bestimmten Behandlung durch Finanzbehörden wird nicht abgegeben.
7. Termine, Änderungen und Leistungsstörungen
7.1 Verbindliche Termine und Fristen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag. Beide Parteien informieren sich unverzüglich, wenn ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann, und stimmen das weitere Vorgehen ab. Diese AGB begründen keine pauschalen Storno- oder Ausfallgebühren.
7.2 Änderungen des Leistungsumfangs, zusätzliche Leistungen und damit verbundene Änderungen von Vergütung oder Terminen bedürfen einer Vereinbarung. Der Anbieter darf die vereinbarte Hauptleistung nicht einseitig wesentlich reduzieren.
7.3 Bei vorübergehenden, von keiner Partei zu vertretenden Leistungshindernissen informieren sich die Parteien über Ursache und voraussichtliche Dauer und stimmen zumutbare Ersatztermine oder andere Maßnahmen ab. Gesetzliche Rechte bei Unmöglichkeit, Verzug, Störung der Geschäftsgrundlage und zur Kündigung bleiben bestehen. Für endgültig nicht zu erbringende Leistungen sind Vorauszahlungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu erstatten.
8. Laufzeit und Kündigung
8.1 Beginn, Dauer und gegebenenfalls Kündigungsfristen werden im jeweiligen Vertrag festgelegt. Ein befristeter Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Diese AGB begründen keine automatische Vertragsverlängerung. Gesetzliche Folgen einer einvernehmlichen Fortsetzung bleiben unberührt.
8.2 Für unbefristete Vertragsverhältnisse gelten die vereinbarten, andernfalls die gesetzlichen Kündigungsregeln. Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere aus wichtigem Grund und bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen nach § 627 BGB sowie bei Werkleistungen nach §§ 648, 648a BGB, werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen.
8.3 Kündigungen können in Textform, beispielsweise per E-Mail an consulting@umsatz-profis.de oder support@umsatz-profis.de, erklärt werden, soweit keine zwingende gesetzliche Form erforderlich ist. Die Abrechnung nach einer vorzeitigen Vertragsbeendigung richtet sich nach den Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschriften. Eine pauschale Verpflichtung zur Zahlung sämtlicher künftiger Entgelte wird durch diese AGB nicht begründet.
9. Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse
9.1 Der Kunde erhält an den ihm im Rahmen des Auftrags überlassenen Konzepten, Dokumentationen, Vorlagen und sonstigen geschützten Arbeitsergebnissen ein einfaches Recht zur Nutzung für die vertraglich vorausgesetzten eigenen betrieblichen Zwecke. Hierzu zählt die Nutzung durch seine Mitarbeiter und beauftragten Dienstleister, soweit dies für diesen Zweck erforderlich ist und die Vertraulichkeit gewahrt wird.
9.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die Nutzungsrechte mit vollständiger Zahlung der auf das jeweilige Arbeitsergebnis entfallenden Vergütung dauerhaft eingeräumt. Bis dahin ist die Nutzung im für die vertragsgemäße Zusammenarbeit erforderlichen Umfang gestattet. Eine gesondert vereinbarte zeitlich befristete Software- oder Plattformnutzung richtet sich nach der jeweiligen Lizenzvereinbarung.
9.3 Der eigenständige Weiterverkauf, die Veröffentlichung oder die Weitergabe zur Nutzung außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks bedürfen einer gesonderten Erlaubnis, soweit keine gesetzlichen Rechte entgegenstehen. Vorbestehende Rechte des Kunden, Rechte Dritter und gesonderte Lizenzbedingungen bleiben unberührt.
9.4 Jede Partei behält ihre Rechte an vorbestehenden Methoden, Materialien und Werkzeugen. Der Anbieter darf allgemeines Erfahrungswissen weiterverwenden, jedoch keine vertraulichen Informationen, personenbezogenen Daten oder geschützten Inhalte des Kunden offenlegen oder unbefugt verwerten.
10. Vertraulichkeit und Referenzen
10.1 Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte Geschäfts- und Betriebsinformationen der jeweils anderen Partei vertraulich, wenn diese als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihre Vertraulichkeit aus den Umständen erkennbar ist. Sie verwenden diese Informationen nur für die Vertragsdurchführung und geben sie nur an zur Vertraulichkeit verpflichtete Personen weiter, die sie hierfür benötigen.
10.2 Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich bereits rechtmäßig bekannt oder öffentlich zugänglich waren, unabhängig entwickelt oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden. Gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen bleiben zulässig; die andere Partei ist hierüber zu informieren, soweit rechtlich gestattet. Die Vertraulichkeit gilt auch nach Vertragsende fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
10.3 Die Veröffentlichung von Kundenname, Firmenlogo, Ergebnissen, Zitaten oder Fallstudien zu Werbezwecken bedarf einer gesonderten Zustimmung. Durch diese AGB wird keine pauschale Werbeeinwilligung erteilt. Aufzeichnungen von Gesprächen oder Videokonferenzen erfolgen nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der Rechte aller Beteiligten.
11. Datenschutz, KI und externe Systeme
11.1 Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften. Vor Zugriffen auf personenbezogene Daten, insbesondere in CRM-Systemen, Gesprächsaufzeichnungen oder personenbezogenen Auswertungen, klären die Parteien die datenschutzrechtlichen Rollen anhand der tatsächlichen Tätigkeit. Soweit der Anbieter als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig wird, schließen sie vor Beginn dieser Verarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Diese regelt insbesondere Gegenstand und Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, Datenarten und betroffene Personen, Weisungen, Vertraulichkeit, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragsverarbeiter, Unterstützungspflichten, Nachweise und Kontrollen sowie Rückgabe oder Löschung. Bei Verarbeitung in eigener oder gemeinsamer Verantwortlichkeit gelten stattdessen die hierfür erforderlichen Regelungen und Rechtsgrundlagen. Bei einer Übermittlung in Drittländer müssen zusätzlich die gesetzlichen Übermittlungsvoraussetzungen erfüllt sein. Diese AGB ersetzen weder eine erforderliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung noch sonstige erforderliche Vereinbarungen oder Garantien.
11.2 Personenbezogene Daten und vertrauliche Kundeninformationen dürfen nur in dafür rechtlich und vertraglich geeignete Systeme eingebracht werden. Eine Befugnis, solche Daten zum Training allgemeiner KI-Modelle zu verwenden oder unbeschränkt an externe KI-Anbieter weiterzugeben, wird durch diese AGB nicht eingeräumt.
11.3 Soweit KI-gestützte Werkzeuge Teil des Auftrags sind, dienen deren Ausgaben als Arbeitshilfe und sind vor einer geschäftskritischen Verwendung angemessen zu prüfen. Die Parteien stimmen im Auftrag ab, wer diese Prüfung übernimmt. Die vertraglichen Sorgfalts- und Leistungspflichten des Anbieters bleiben bestehen.
11.4 Weitere Informationen zur Verarbeitung von Website-Besucherdaten enthält die auf dieser Website verlinkte Datenschutzerklärung. Diese Informationen ersetzen nicht die für einen konkreten Kundenauftrag erforderlichen Datenschutzvereinbarungen. Hinweise zur Abstimmung einer projektbezogenen Vereinbarung finden Sie unter Auftragsverarbeitung (AVV).
11.5 Sofern bei der Leistungserbringung oder in beauftragten Kundensystemen künstliche Intelligenz eingesetzt wird, beachtet jede Partei die für ihre jeweilige Tätigkeit, ihre tatsächliche Rolle und den konkreten Einsatzzweck anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Dazu gehören insbesondere die Verordnung (EU) 2024/1689 (EU-KI-Verordnung / AI Act) in ihrer jeweils geltenden und anwendbaren Fassung, die DSGVO, ergänzendes Datenschutzrecht sowie Urheber-, Persönlichkeits- und Wettbewerbsrecht. Gesetzliche Verbote sowie einschlägige Transparenz-, Kennzeichnungs-, Dokumentations-, Aufsichts- und KI-Kompetenzpflichten werden eingehalten, soweit sie für den konkreten Einsatz gelten.
11.6 Vor Einrichtung oder wesentlicher Änderung eines KI-Systems für den Kunden stimmen die Parteien den vorgesehenen Zweck, eingesetzte Dienste, Datenkategorien, zulässige Zugriffe sowie Zuständigkeiten für Freigabe, menschliche Kontrolle und laufenden Betrieb ab und dokumentieren diese. Die gesetzliche Einordnung als Anbieter, Betreiber oder sonstiger Verantwortlicher richtet sich nach den tatsächlichen Verhältnissen; gesetzliche Pflichten können durch die vertragliche Aufgabenverteilung nicht ausgeschlossen werden. Ein allgemeiner Beratungsauftrag umfasst keine automatische Freigabe beliebiger KI-Anwendungen.
11.7 Ein Einsatz von KI zur Bewertung oder Auswahl von Bewerbern oder Mitarbeitern, für automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung oder für sonstige besonders regulierte Zwecke bedarf einer gesonderten Vereinbarung und einer vorherigen Prüfung der einschlägigen gesetzlichen Anforderungen. Solche Anwendungen werden erst eingesetzt, wenn die erforderlichen Voraussetzungen und Schutzmaßnahmen vorliegen. Unzulässige Anwendungen werden nicht umgesetzt. Die Pflichten und Haftung des Anbieters für die von ihm übernommenen Leistungen bleiben bestehen.
11.8 Bei Gesprächsanalysen sowie personenbezogenem Performance- und Mitarbeitertracking legen die Parteien vor Beginn insbesondere Zwecke, Datenumfang, Zugriffsberechtigungen, Aufbewahrungsdauer und erforderliche Informationen an betroffene Personen fest. Gesprächsaufzeichnungen dürfen nur rechtmäßig erstellt, überlassen und ausgewertet werden; erforderliche Einwilligungen oder andere rechtliche Voraussetzungen müssen für die jeweilige Verarbeitung vorliegen. Anwendbare Beschäftigtendatenschutz- und Mitbestimmungsrechte sind zu beachten. Eine Vereinbarung zwischen den Unternehmen ersetzt keine erforderliche Beteiligung oder Information betroffener Personen.
12. Recruiting und operative Vertriebsleistungen
12.1 Soweit Recruiting oder die Vorstellung von Vertriebsmitarbeitern beauftragt ist, erfolgt die Suche, Vorauswahl und Vorstellung nach den vereinbarten Anforderungskriterien mit der vertraglich geschuldeten fachlichen Sorgfalt. Der Anbieter beurteilt die erkennbare Eignung anhand der verfügbaren Informationen und vereinbarten Prüfungsschritte. Umfang der Suche, persönliche Unterstützung, Vergütung und etwaige Nachvermittlungen richten sich nach dem Auftrag; Recruiting kann auch Bestandteil einer vereinbarten Beratungspauschale sein. Eine erfolgreiche Einstellung, lückenlose Personalbesetzung, bestimmte Leistung eines Kandidaten oder dauerhafte Zusammenarbeit wird nur bei ausdrücklicher entsprechender Vereinbarung geschuldet. Die Auswahl- und Einstellungsentscheidung trifft der Kunde. Die eigenen Sorgfalts- und Informationspflichten des Anbieters bleiben bestehen.
12.2 Verträge mit vorgestellten Kandidaten oder eigenständigen Dienstleistern schließt der Kunde selbst, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Diese AGB begründen keine Arbeitnehmerüberlassung. Die rechtliche Einordnung des tatsächlichen Einsatzes und etwaige erforderliche Erlaubnisse bleiben maßgeblich.
12.3 Bei beauftragten Vertriebsmaßnahmen stimmen die Parteien Zielgruppen, Ansprache, Freigaben und Verantwortlichkeiten ab. Jede Partei trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit ihrer eigenen Handlungen. Gesetzlich erforderliche Einwilligungen und sonstige Voraussetzungen für die Nutzung von Kontaktdaten und Werbeansprachen müssen vor Durchführung der jeweiligen Maßnahme vorliegen.
12.4 Für die Personalsuche kann der Anbieter vereinbarungsgemäß eigene Kandidatennetzwerke sowie eine interne oder externe Jobbörse einsetzen. Eine vereinbarte persönliche Suche oder Betreuung wird durch die bloße Bereitstellung eines Jobbörsenzugangs nicht ersetzt. Werden eine eigenständige Nutzung der Jobbörse oder eine Unterstützung über den Beratungszeitraum hinaus vereinbart, werden Leistungsumfang, Laufzeit, Zugang, Betreuung und gegebenenfalls Vergütung gesondert festgelegt. Es besteht keine durch diese AGB begründete unbegrenzte persönliche Betreuung oder dauerhafte Verfügbarkeitsgarantie für Kandidaten. Stellenanzeigen, Kandidatenprofile und personenbezogene Daten werden nur im rechtlich zulässigen und für den vereinbarten Zweck erforderlichen Umfang veröffentlicht oder weitergegeben.
12.5 Voraussetzungen und Umfang einer Nachvermittlung oder Ersatzsuche werden im Auftrag festgelegt, insbesondere Anlass, Zeitraum, Anzahl, Mitwirkung und eine etwaige Vergütung beziehungsweise deren Einbeziehung in eine Pauschale. Gesondert zugesagte Nachvermittlungen bleiben verbindlich. Gesetzliche Ansprüche wegen einer Pflichtverletzung werden durch eine Nachvermittlung nicht ausgeschlossen.
13. Rechte bei Pflichtverletzungen und Haftung
13.1 Bei nicht vertragsgemäßer Leistung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu, soweit diese AGB keine wirksame abweichende Regelung enthalten. Der Kunde soll erkennbare Leistungsprobleme zeitnah mitteilen, damit Abhilfe möglich ist. Hierdurch werden keine zusätzlichen Ausschlussfristen begründet.
13.2 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei einer übernommenen Garantie im Umfang der Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.
13.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit nicht der vorstehende Absatz eingreift.
13.4 Diese Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere datenschutzrechtliche Ansprüche betroffener Personen, bleiben unberührt.
14. Widerruf und gesetzliche Schutzvorschriften
14.1 Bei einem Vertragsschluss in Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht wegen eines Fernabsatzvertrags. Eine freiwillige Widerrufs- oder Rücktrittsmöglichkeit wird durch diese AGB nicht eingeräumt. Gesondert vereinbarte Rücktrittsrechte und gesetzliche Rechte aus anderen Gründen bleiben unberührt.
14.2 Die Beschränkung auf B2B-Kunden schließt zwingende gesetzliche Schutzvorschriften nicht aus. Ob etwa das Fernunterrichtsschutzgesetz auf ein konkretes Angebot Anwendung findet, bestimmt sich nach dem tatsächlichen Vertragsinhalt und der Durchführung. Diese AGB enthalten keinen Verzicht auf solche Rechte. Sollte ein Kunde rechtlich als Verbraucher einzuordnen sein, werden seine zwingenden Verbraucherrechte durch diese AGB nicht abbedungen.
15. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
15.1 Soweit für den konkreten Vertrag keine andere wirksame Rechtswahl vereinbart wurde, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende gesetzliche Vorschriften, die ungeachtet dieser Rechtswahl anwendbar sind, bleiben unberührt. Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
15.2 Änderungen und Ergänzungen sollen zu Nachweiszwecken in Textform dokumentiert werden. Individuelle Vereinbarungen haben unabhängig von ihrer Form Vorrang. Gesetzliche Formerfordernisse bleiben unberührt.
15.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich die Wirksamkeit des übrigen Vertrags und die Ersetzung der unwirksamen Bestimmung nach den gesetzlichen Vorschriften.
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